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  • Schnipp, schnapp, Hecke ab – so einfach ist es leider nicht

    Bis Ende Februar muss der Radikalschnitt nämlich abgeschlossen sein. Von März bis September gilt ein Bestandsschutz. Um Brutstätten von Tieren nicht zu gefährden, darf eine Hecke nicht mehr radikal eingekürzt werden in dieser Zeit.

    Dazu zählen Rodungen, Rückschnitte bis auf den Stock sowie die Verwendung chemischer Vernichtungsmittel und das Abbrennen von Feldrainen, Böschungen wie auch Straßenbepflanzungen. Bei einem Verstoß droht eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro.

    Wie Sie lesen können, bedarf es nicht nur Können, sondenr auch einem rechtlichen Wissen. Geben Sie doch ihre Hecke bei uns in Auftrag und wir kümmern uns regelmäßig darum.

    Sie suchen Gartenpflege vom Spezialisten zu bezahlbaren Preisen, dann sind Sie ebenfalls richtig bei uns. Ob Gartenpglege, Heckeschneiden oder Obstbaumschnitt. Beetpflege gehört genauso zu unseren Schwerpunkten, wie die Entsorgung der kompletten Grünabfälle.


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